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OVG Niedersachsen, 28.02.2002 - 11 LB 3950/01 |
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OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 11 LB 3950/01 (https://dejure.org/2002,23306)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Waffe; Waffenbesitzkarte; Waffensammler; Gebühr
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art 3 Abs 1 GG; Abschn II Nr 11 Buchst a WaffV 4; Abschn II Nr 4 WaffV 4; Abschn II Nr 5 WaffV 4
Ausstellung; Eintragung; Erwerbsberechtigung; Gebühr; Gebührentarif; Gleichheitssatz; Waffe; Waffenbesitzkarte; Waffensammler - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 10.09.2001 - 7 A 136/99
- OVG Niedersachsen, 28.02.2002 - 11 LB 3950/01
- BVerwG, 13.05.2002 - 6 C 10.02
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2002 - 11 LB 3950/01
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass das Äquivalenzprinzip wegen der dem Vorschriftengeber im Abgabenrecht sachnotwendig einzuräumenden weiten Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis nicht eine Gebührenerhebung strikt nach dem Maß der jeweils verursachten Kosten verlangt (vgl. zuletzt für Benutzungsgebühren BVerwG, Urt. v. 20.12.2000, DVBl. 2001, 488, 490 m.w.N.;… vgl. auch BayVGH, Urt. v. 20.6.2001, DVBl. 2002, 69, 70). - VGH Bayern, 20.06.2001 - 4 N 99.2759
Nichtigerklärung einer Abfallgebührensatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.02.2002 - 11 LB 3950/01
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass das Äquivalenzprinzip wegen der dem Vorschriftengeber im Abgabenrecht sachnotwendig einzuräumenden weiten Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis nicht eine Gebührenerhebung strikt nach dem Maß der jeweils verursachten Kosten verlangt (…vgl. zuletzt für Benutzungsgebühren BVerwG, Urt. v. 20.12.2000, DVBl. 2001, 488, 490 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, Urt. v. 20.6.2001, DVBl. 2002, 69, 70).
- OVG Niedersachsen, 14.12.2009 - 12 LC 275/07
Heranziehung zu Gebühren für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der …
Da § 3 Abs. 2 NVwKostG aber an den Verordnungsgeber adressiert ist und dieser die landesweiten Gebührensätze so kalkulieren soll, dass es nicht zu einer Kostenüberschreitung im "Verwaltungszweig" kommt, ist es sachgerecht, im vorliegenden Fall grundsätzlich an die jeweilige Aufgabe (Immissionsschutz/Bauaufsicht) und die vom Verordnungsgeber selbst gewählte Struktur (Nr. 44 Kostentarif AllGO, BauGO) anzuknüpfen (so auch Beschl. des 4. Senates des erkennenden Gerichtes v. 17.10.2008 - 4 LA 661/07 -, NVwZ-RR 2009, 275, der die in Nr. 43 des Kostentarifs geregelte Heimaufsicht als maßgeblichen Verwaltungszweig betrachtet und von dem in Nr. 40 geregelten Gewerberecht abgegrenzt hat, und Urt. des 11. Senats des erkennenden Gerichts v. 28.2.2002 - 11 LB 3950/01 -, NdsMBl 2002, 921 der das Waffenrecht als maßgeblichen Verwaltungszweig betrachtet hat). - VG Köln, 22.03.2023 - 22 K 251/22 OVG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 11 LB 3950/01 -, juris, Rn. 30 m. w. N.
- VG Gießen, 18.07.2019 - 9 K 8221/17
Erforderlichkeit einer Gebührenermäßigung bei Austragung einer Vielzahl von …
Das Äquivalenzprinzip fordert keine strikte Leistungsproportionalität ein (OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Februar 2002 - 11 LB 3950/01 -, juris, Rn. 30 m.w.N.).